Gesetz-Kurz
Kurzfassung des Gesetzestextes, Zusammenfassung, ohne Gewähr!
Tauchen in Kroatien ist (mit Ausnahme des individuellen Tauchens) nur über Clubs bzw. Firmen, die zum Organisieren von Tauchveranstaltugen ermächtigt sind, möglich.
Voraussetzungen zur Teilnahme an organisierten Tauchgängen:
- Gültiges Tauchbrevet (Voraussetzung für das Ausstellen einer Tauchgenehmigung)
- Gültige Tauchgenehmigung (Kosten: 100 HRK) Wird von einem autorisierten Partner der HRS (Kroatischen Tauchvereinigung) ausgestellt.
Voraussetzung für individuelles Tauchen:
- Tauchbrevet und Tauchgenehmigung wie für organisiertes Tauchen
- zusätzliche Genehmigung für individuelles Tauchen (Kosten: 2400 HRK, ca. 350 €), wird vom Hafenkapitän (Lucka Kapetanija) ausgestellt.
Sonstiges:
- Erste Hilfe und Sauerstoff-Koffer sind mitzuführen
- VHF oder GMS Kommunikationsmittel
- Telefonnummern von Barokammern und Hyperbar-Medizinern
- Kennzeichnung des Tauchgebietes mittels gehisstem Alpha-Stander oder int. Tauchflagge (Weisser Querstreifen auf rotem Grund)
- ggf. auch Kennzeichnung mittels Boje, Mindestdurchmesser 30cm
- Maximaltiefe für Sporttauchen: 40m
- Ohne Sondergenehmigung kein Tauchen in Naturschutzgebieten.
- Das Tauchen in Sperrgebieten ist generell strengstens verboten!!!
Erstellt von: lauterer
Zuletzt verändert: 2005-09-08 12:30
Zuletzt verändert: 2005-09-08 12:30
